Das Messie Syndrom fasst mehrere Faktoren in sich zusammen. Zu ihnen zählt die Unfähigkeit eines Menschen, die täglichen Probleme des Alltags zu meistern. Er schafft es nicht mehr, seine Wohnung zu pflegen, verliert die Fähigkeit der Unterscheidung von Nutzen und Wertlosigkeit seiner Güter und ist schier besessen davon, immer mehr Gegenstände bei sich zu Hause aufzunehmen. Je mehr jedoch gehortet wird, umso schwieriger wird es, den Überblick zu bewahren und für Sauberkeit zu sorgen. Bei einigen der betroffenen Menschen ist das Messie Syndrom derart stark ausgeprägt, dass sie über Berge von Müll klettern müssen, um zu ihrem Essens- oder Schlafplatz zu gelangen. Die so genannte Störung der Wertbeimessung ist also nicht mehr aufzuhalten und nimmt ihren dramatischen Verlauf.
Messies sind Menschen, die alles gebrauchen können. Sie nehmen aus ihrer Außenwelt alles mit, was ihnen von Nutzen zu sein scheint. Sie holen sich immer neue Gegenstände vom Sperrmüll , von Veranstaltungsorten oder wo auch immer her und betrachten diese als unverzichtbare Errungenschaften. Vielmehr noch stellen sie für diese Menschen wahre Schätze dar, die zu bedeutenden Teilen ihrer kleinen Welt geworden sind. Während im Gegenzug zum Minimalist, der nur die Dinge besitzt, die er für sein tägliches Leben benötigt und alles Nutzlose entsorgt, ist es für einen Messie unmöglich, sich von seinen angehäuften Habseligkeiten zu trennen. Seine Sammelleidenschaft basiert jedoch vielfach auf psychischen Störungen, wobei er nicht mehr in der Lage ist zu unterscheiden, was für ihn hilfreich ist oder zu einer persönlichen Belastung wird. Er ist im Gegenteil der festen Überzeugung, dass seine heimischen Güter eine Bereicherung für ihn darstellen. Sie sind Ersatz für gesellschaftliche Werte, denn Familie oder einen intakten Freundeskreis haben Messies in einem solchen Stadium bereits verloren. Ohne Hilfe haben solche Menschen jedoch kaum eine Chance, wieder zu einem geordneten Leben zurück zu finden. Problematisch dabei ist jedoch, dass in den meisten Fällen jede Unterstützung konsequent abgelehnt wird, so dass professionelle Maßnahmen häufig unausweichlich sind.
Eine Messie Wohnung fällt in der Regel erst dann auf, wenn Fensterbänke mit Zeitungsbergen vermüllt sind, die Wohnung durch Fensterläden größtenteils verdunkelt wird, oder unangenehme Gerüche die unmittelbaren Nachbarn aufmerksam werden lassen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Kind sozusagen schon in den Brunnen gefallen und die besagte Wohnung einer Verwahrlosung preisgegeben. Da ein Messie mit Lebensmitteln ebenso umgeht wie mit Gegenständen, entsteht ferner die Gefahr der Schimmelbildung, die wiederum sehr gesundheitsschädlich ist. Gesellen sich dann noch Ratten und Mäuse hinzu, ist nicht nur die Gesundheit des Messies in Gefahr, sondern auch die aller anderen Hausbewohner.
Nach außen hin bemühen sich Messies intensiv, nicht auffällig zu erscheinen. Sie versuchen daher stets, ihre krankhafte Leidenschaft des Aufbewahrens und Sammelns zu verheimlichen. Dennoch sind sie daran zu erkennen, dass sie selbst oft ungepflegt und mit zahlreichen Plastiktüten unterwegs sind. In Großstädten, in denen Anonymität vorherrscht, fallen sie daher in der Außenwelt nicht unbedingt auf. Hinzu kommt, dass der Alltag einer modernen Gesellschaft von Stress und Leistungsdruck geprägt ist und so jeder Einzelne schon genug mit sich selbst zu tun hat. Anders sieht es in kleineren Ortschaften aus, wo man sich untereinander eher kennt. Hier fällt ein Messie bedeutend schneller auf, so dass erforderliche Schritte zügiger eingeleitet werden können.
Ein deutliches Erkennungszeichen ist ferner, dass ein Messie alles tun wird, um zu verhindern, dass Außenstehende seine Wohnung betreten. Auch wenn er sich selbst in seinem Desaster wohlfühlen mag, nach außen hin ist es ihm dennoch peinlich. Aus diesem Grunde wird er immer dafür sorgen, seine krankhaften Symptome anderen Personen gegenüber zu verbergen. Damit einher geht jedoch auch die Einsamkeit. Messies ziehen sich schon deshalb von ihren Angehörigen und Freunden zurück, da sie deren Besuche auf jeden Fall verhindern wollen. So entwickelt sich eine Spirale aus Verwahrlosung, Einsamkeit und Depression, aus der es sehr schwer ist, heraus zu finden.
Für jeden Vermieter stellt eine Messie Wohnung eine regelrechte Katastrophe dar. Er hat einerseits die Interessen der anderen Hausbewohner zu berücksichtigen, andererseits sind ihm aufgrund der bestehenden Rechtslage die Hände gebunden. Obendrein erhebt sich natürlich die Frage einer kolossalen Wertminderung seines Eigentums. Ist die betroffene Wohnung aber lediglich mit Zeitungen, Büchern oder anderen unbedenklichen Materialien vermüllt, hat er als Vermieter nicht das Recht, seinem Mieter zu kündigen. Erst wenn durch den Befall von Ungeziefer und Geruchsbelästigungen die Gesundheit der anderen Hausbewohner und Nachbarn oder gar die Bausubstanz des Gebäudes gefährdet sind, kann er gezielte Maßnahmen ergreifen.
Das persönliche Zuhause und das eigene Privatleben genießen nach der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland einen besonderen Schutz. Grundsätzlich ist es nicht verboten, Zeitungen und andere Gegenstände in den eigenen vier Wänden in Massen aufzubewahren, statt sie einer Entsorgung zuzuführen. Allerdings wird dies nur insofern gebilligt, wenn der Zugang zum Wohnsitz und zu den lebensnotwendigen Installationen und Leitungen gewährleistet bleibt. Es gilt das Prinzip „Wohnen und Schonen“. Mieter sind ferner dazu verpflichtet, angemessen zu lüften, um gesundheitsgefährdende Schimmelbildungen zu verhindern. Wird das Mietobjekt jedoch durch Brandgefahren, Gerüche und Ungezieferbefall in Mitleidenschaft gezogen, sollte der Wohnungseigentümer auf jeden Fall umgehend eingreifen.
Als erste Maßnahme ist eine schriftliche Abmahnung zu empfehlen. Sie sollte auf die Verletzung der Sorgfaltspflicht hinweisen und eine angemessene Fristsetzung zur Entrümpelung und Desinfektion beinhalten. Gleichzeitig ist es sinnvoll, das Gesundheitsamt mit einzuschalten. Diese Behörde übt hoheitliche Aufgaben aus und hat viele Möglichkeiten, auf den betroffenen Menschen einzuwirken und notfalls auch entsprechenden Druck auszuüben. Da diese Behörde in der Regel über einen psychologischen Dienst mit professionellem Personal verfügt, kann sie ferner Hilfsangebote unterbreiten und eine entsprechende Therapie anbieten. Eine Zusammenarbeit mit der regionalen Gesundheitsbehörde ist daher in jedem Falle ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Juristische Unterstützung erhalten Hausbesitzer ferner durch Rechtsanwälte, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben. Sie informieren über die Einhaltung der Fristen, Verfahren der Abmahnungen und übernehmen, falls es dazu kommen sollte, auch die Vertretung vor Gericht. Zeigt sich der entsprechende Mieter uneinsichtig, was in den meisten Fällen Realität ist, besteht das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Betreuung des Messies zu beantragen. Sie kann durch Ärzte, Angehörige, das Gesundheitsamtes oder auch durch den Wohnungseigentümer selbst bei Gericht beantragt werden. Betreuungsverfahren werden in der Regel zügig behandelt. Sobald ein Betreuer bestellt wurde, fungiert er ab sofort als kompetenter Ansprechpartner des erkrankten, respektive psychisch gestörten Menschen.
Amtlich bestellte Betreuer sind verpflichtet, umgehend zu reagieren und alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Sie verfügen sowohl über hohe Kompetenzen als auch eine große Verantwortung. Durch ihre Obhut wird eine Entrümpelung und Desinfektion meist schnell vorangetrieben. Vor allem aber findet eine regelmäßige Nachbetreuung statt, die dem Betroffenen gegebenenfalls mit sozialpsychologischer Unterstützung hilft, wieder in ein geordnetes Leben zurück zu finden. Auf diese Weise erhalten Messies unter Umständen eine Chance, in ihrem entmüllten und desinfizierten Wohnraum verbleiben zu dürfen. Dies setzt natürlich ein hinreichendes Verständnis des Wohnungseigentümers oder der Hausverwaltung voraus.
Generell sind Messies natürlich schadensersatzpflichtig, denn obwohl sie alles bei sich zu Hause vermüllt haben, können sie sich nicht auf § 538 des BGB beziehen. Dieser umfasst nur Schäden, die auf einen vertragsgemäßen Gebrauch zurück zu führen sind. Dennoch ist es schwierig, die nicht unerheblichen Kosten einzuklagen, da ein Messie Syndrom auf eine psychische Störung zurückzuführen ist, für die der Betroffene nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Aus diesem Grunde übernehmen viele Eigentümer gerne freiwillig die Kosten für Entsorgung und Desinfektion mit dem Ziel, ihren Wohnraum geräumt und desinfiziert zurück zu erhalten. So ist ein Auszug des Messies oft die einzig wirksame Maßnahme, die Vermietern bleibt, um Schäden beheben, Gerüche beseitigen und allen anderen Hausbewohnern gerecht werden zu können.
Nicht immer liegen krankhafte Störungen für ein Messieverhalten vor. Es kann Menschen treffen, die vielleicht durch Arbeitslosigkeit ihren geregelten Alltag und somit feste Strukturen verloren haben. Ein weiteres Risiko besteht bei Menschen, die an Suchterkrankungen oder Depressionen leiden. Auch finanzielle Sorgen und Probleme mit der Familie, Partnern oder Freunden können das gesamte Leben in Mitleidenschaft ziehen. Oftmals betrifft es auch ältere Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr meistern können, allein auf sich gestellt sind und nicht wissen, woher Hilfe kommen könnte. In all diesen Situationen kann eine Kraftlosigkeit entstehen, die natürlich auch den Verlust an Mut zu Neuem mit sich bringen kann. An dessen Stelle tritt vielmehr eine Lethargie, in der plötzlich alles sinnlos erscheint und das Leben nur noch an ein Dahinvegetieren erinnert.
Vielen der betroffenen Menschen fehlt leider über lange Zeit hinweg die Einsicht, dass an ihrer Situation dringend etwas geändert werden muss. Ohne fremde Hilfe ist jedoch ein Ausweg aus ihrem Dilemma nicht zu schaffen. Daher ist es sehr, sehr wichtig, sich jemandem anzuvertrauen und einen Hilferuf zu signalisieren. Sollte dies in der eigenen Familie zu unangenehm sein, dann gibt es die Möglichkeit, eine der zahlreichen Hilfsorganisationen um Rat und Tat zu bitten. Sie stehen ebenso unter Schweigepflicht wie Behörden, Mediziner oder Anwälte. Rechtsanwälte können selbstverständlich auch direkt mit der Bitte um Betreuung kontaktiert werden. Sie übernehmen dann die Kontaktaufnahme zum zuständigen Gericht, das eine Entscheidung herbeiführen muss.
Auch wenn der Weg, diese Brücke zu schlagen und Hilfe anzunehmen, schwierig ist, so ist er doch oftmals die einzige Chance, wieder in ein kostbares Leben zurückgeholt werden zu können. Überwinden Sie als Betroffene daher Ihren Scham und Ihre Schuldgefühle und vertrauen sich einer Organisation, einem Menschen Ihres Vertrauens oder auch dem Gesundheitsamt an. Befreien Sie sich aus der schlimmen Situation, indem Sie Hilfe suchen und annehmen. Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bis Sie von Ihrem Zwang des Hortens befreit werden, aber die Mühe lohnt sich allemal. Jeder Tag des Lebens ist es wert, die Strapazen dieser Rückführung auf sich zu nehmen und so dem Teufelskreis der grauseligen Vermüllung in den eigenen vier Wänden zu entkommen.
Wir hoffen, dass dieser Ratgeber hilfreich sowohl für den erkrankten Personenkreis ist, als auch für die Menschen, die als Wohnungsbesitzer, Nachbarn und Angehörige sich mit den zahlreichen Problemen, die ein Messieverhalten auslöst, auseinandersetzen müssen.
Nehmen Sie Kontakt auf mit einem professionellen Entrümpelungsdienst:
Messie Wohnung in Berlin entrümpeln
Messie Wohnung in Hamburg entrümpeln
Messie Wohnung in Frankfurt entrümpeln